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Was ist, wenn ich aussteigen möchte?

Der Vertrag kann unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist vor dem Auszahlungsdatum eines jeden Jahres von der Teilnehmerin bzw. vom Teilnehmer ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an die im Vertrag im Punkt VIII Absatz 3 angeführte Adresse (per E-Mail oder per Post) vorzeitig gekündigt werden. Die bei frühzeitigem Ausstieg anfallende Bearbeitungsgebühr entnehmen Sie bitte dem Punkt VII Absatz 4 ihres Vertrags.

Erhalte ich eine Bestätigung für meinen Kauf?

Sie erhalten direkt nach abschicken des online Kaufformulars eine E-Mail mit dem Kaufvertrag. Ihre Paneele sind nun 14 Tage verbindlich reserviert. Sobald die Überweisung des Kaufpreises auf dem im Vertrag angeführten Konto eingetroffen ist, tritt der Vertrag in Kraft. Sie werden informiert sobald ihre Zahlung eingetroffen ist.

Portrait von LH-Stv. Stephan Pernkopf

LH-Stv. Stephan Pernkopf

Regionale Verfügbarkeit und Produktion von Energie sowie von Lebensmitteln gewinnt immer mehr an Bedeutung. Das wurde uns in der Corona-Krise bewusster denn je. Der Ausbau der erneuerbaren Kraftwerke ist daher nicht ‚nur‘ ein Klimaprojekt, sondern erhöht auch unsere Unabhängigkeit von globalen Märkten und schafft Beschäftigung in Niederösterreich.

Sonnenkraftwerk Gemeinde

Die Sonne ist die sauberste Energiequelle – das sollten wir gemeinsam nutzen! Nutzen Sie die Chance und beteiligen Sie sich am Sonnenkraftwerk Ihrer Gemeinde.

Ist für den Ertrag aus meinen PV-Paneelen Kapitalertragssteuer (KESt) zu entrichten?

Der Sonnen-Bonus ist KESt-frei, jedoch prinzipiell EKSt-pflichtig. Bei unselbständigen Erwerbstätigen ist jedoch ein Zuverdienst von € 730,- jährlich steuerfrei. Wenn dieser ausgeschöpft ist, müssen die Erträge versteuert werden. Bitte beachten Sie, dass etwaige andere selbstständige Nebeneinkünfte (z. B.: aus Vermietung) diesen Freibetrag verringern. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Alleine aus der Beteiligung am Sonnenkraftwerk Ihrer Gemeinde entsteht bei fehlenden anderen Nebeneinkünften keine EKSt-Pflicht!

Wie funktioniert die Rückzahlung?

Die Rückzahlung erfolgt einmal jährlich über gleichbleibende Teilbeträge (Leasingentgelt). Je nach Gemeinde kann die Laufzeit bzw. das Auszahlungsdatum variieren.  Das jährliche Leasingentgelt beschreibt im Grunde eine Annuität und setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Einerseits aus der Rückzahlung des Kaufpreises andererseits aus den Zinsen. Die Charakteristik einer Annuität besteht darin, dass die jährliche Rückzahlung, gleich bleibt. Durch die jährliche anteilige Rückzahlung des Kaufpreises wird der noch verbleibende Anteil ihres eingesetzten Kapitals kontinuierlich kleiner. Die jährlichen Zinsen beziehen sich auf den jährlich kleiner werdenden Restbetrag. Das jährliche Leasingentgelt wird entsprechend folgender Formel berechnet: Jährliches Leasingentgelt = Einbezahltes Kapital x (1 + Ertragssatz)Laufzeit × [Ertragssatz ÷ ((1 + Ertragssatz)Laufzeit - 1)]

Wer darf teilnehmen

Die Sonnenkraftwerke der Gemeinden sind Initiativen für ortsansässige Bürgerinnen und Bürger. Es obliegt der Gemeinde selbst, ob Teilnehmer außerhalb der Gemeinde mitmachen können.  

Wie viele PV-Paneele kann ich kaufen?

Je nach Gemeinde kann sich die Anzahl der maximal erwerbbaren Paneele pro Person unterscheiden. Die maximal erwerbbaren Paneele pro Person finden Sie auf der Projektseite. 

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund ums Sonnenkraftwerk. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch, wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird.