FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund ums Sonnenkraftwerk. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch, wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund ums Sonnenkraftwerk. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch, wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird.
Erneuerbare Energieprojekte sind individuelle Projekte, in deren Rahmen Photovoltaikanlagen, Photovoltaik mit Speicherlösungen sowie reine Speichersysteme umgesetzt werden.
Bei einem Projekt erwerben Sie Miteigentumsanteile (in %) an einem erneuerbaren Energieprojekt. Durch dieses Modell ist es auch möglich, reine Speicherprojekte umzusetzen.
Je nach Gemeinde kann sich die Anzahl der maximal erwerbbaren Miteigentumsanteile pro Person unterscheiden. Die maximal erwerbbaren Miteigentumsanteile pro Person finden Sie auf der Projektseite.
Ein Miteigentumsanteil an einem erneuerbaren Energienprojekt ist ein wundervolles und nachhaltiges Geschenk. Wenn Sie möchten, können Sie die Rückzahlungen im Zuge des Bestellvorgangs auf ein Konto Ihrer Wahl veranlassen (Kontoinhaber).
Nein, Sie müssen den Vertrag, den Sie von uns per E-Mail zugeschickt bekommen, nicht zurückschicken. Der Vertrag tritt mit fristgerechter Überweisung in Kraft.
Sie erhalten direkt nach Abschicken des Online-Kaufformulars eine E-Mail mit dem Kaufvertrag. Ihre Miteigentumsanteile sind nun 14 Tage verbindlich reserviert. Sobald die Überweisung des Kaufpreises auf dem im Vertrag angeführten Konto eingetroffen ist, tritt der Vertrag in Kraft. Sie werden informiert sobald Ihre Zahlung eingetroffen ist.
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist vor dem Auszahlungsdatum eines jeden Jahres von der Teilnehmerin bzw. vom Teilnehmer ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an die im Vertrag im Punkt VIII Absatz 3 angeführte Adresse (per E-Mail oder per Post) vorzeitig gekündigt werden. Die bei frühzeitigem Ausstieg anfallende Bearbeitungsgebühr entnehmen Sie bitte dem Punkt VII Absatz 4 Ihres Vertrags.
Ihre Miteigentumsanteile sind nicht übertragbar. Gerne können Sie aber die Auszahlung auf ein anderes Bankkonto veranlassen. Bitte wenden Sie sich dafür an die im Vertrag im Punkt VIII Absatz 3 angeführte Adresse (per E-Mail oder per Post).
Das Auszahlungsdatum variiert je nach Gemeinde. Auf den jeweiligen Projektseiten ist das Auszahlungsdatum angeführt. Auch in Ihrem Vertrag ist das Auszahlungsdatum im Punkt III Absatz 2 angeführt.
Die erneuerbaren Energieprojekte der Gemeinden sind Initiativen für ortsansässige Bürgerinnen und Bürger. Es obliegt der jeweiligen Gemeinde selbst, ob auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer außerhalb der Gemeinde mitmachen können.
Die Rückzahlung erfolgt einmal jährlich über gleichbleibende Teilbeträge (Leasingentgelt). Je nach Gemeinde kann die Laufzeit bzw. das Auszahlungsdatum variieren.
Das jährliche Leasingentgelt beschreibt im Grunde eine Annuität und setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Einerseits aus der Rückzahlung des Kaufpreises andererseits aus den Zinsen. Die Charakteristik einer Annuität besteht darin, dass die jährliche Rückzahlung, gleich bleibt. Durch die jährliche anteilige Rückzahlung des Kaufpreises wird der noch verbleibende Anteil Ihres eingesetzten Kapitals kontinuierlich kleiner. Die jährlichen Zinsen beziehen sich auf den jährlich kleiner werdenden Restbetrag. Das jährliche Leasingentgelt wird entsprechend folgender Formel berechnet:
Jährliches Leasingentgelt = Einbezahltes Kapital x (1 + Ertragssatz)Laufzeit × [Ertragssatz ÷ ((1 + Ertragssatz)Laufzeit - 1)]
Bei einem Sale-and-Lease-back-Vertrag erwerben Sie Miteigentumsanteile an einem erneuerbaren Energieprojekt und verleasen diese anschließend gegen Gebühr an den Anlagenbetreiber. Nach Ablauf des Leasingvertrags gehen die Elemente des erneuerbaren Energieprojekts in das Eigentum des Betreibers über.
Bitte geben Sie Ihre Änderungswünsche bei der im Vertrag im Punkt VIII Absatz 3 angeführten Adresse (per E-Mail oder per Post) bekannt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich gerne um Ihr Anliegen kümmern.
Der Sonnen-Bonus ist KESt-frei, jedoch prinzipiell EKSt-pflichtig. Bei unselbständigen Erwerbstätigen ist jedoch ein Zuverdienst von € 730,- jährlich steuerfrei. Wenn dieser ausgeschöpft ist, müssen die Erträge versteuert werden. Bitte beachten Sie, dass etwaige andere selbstständige Nebeneinkünfte (z. B.: aus Vermietung) diesen Freibetrag verringern. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Alleine aus der Beteiligung an einem erneuerbaren Energieprojekt in Ihrer Gemeinde entsteht bei fehlenden anderen Nebeneinkünften meist keine EKSt-Pflicht!